Fragen & Antworten

  • Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt den rosa Papierausdruck für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Ihre Praxis lädt das E-Rezept in die sichere Telematikinfrastruktur. Über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept App oder alternativ den Papierausdruck können sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen.

     

    1. Es kann digital empfangen werden  
    2. Es kann digital an eine Apotheke gesendet werden
    3. Medikamente können direkt über die App bestellt werden (auch bei Versandapotheken) 
    4. Medikamente eines Rezepts können getrennt voneinander eingelöst werden
    5. Es ist fälschungssicher 
    6. Es wird digital signiert 
  • Hier sehen Sie eine Nachbildung des E-Rezepts.

    Hier können Sie sich auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ebenfalls ein Muster ansehen: https://www.kbv.de/media/sp/Patientenausdruck_eRezept_Erl_uterung.pdf 

  • Das sind Rezeptcodes zum Scannen in der Apotheke oder der E-Rezept App. Jedes Medikament hat einen eignen Code. Zusätzlich gibt es einen Sammelcode für das komplette Rezept.

  • Nein – die E-Rezept-App der gematik ist kostenfrei verfügbar.

  • Das E-Rezept wurde 2021 eingeführt. Seit 1. September 2022 sind alle Apotheken Deutschlands dazu verpflichtet, E-Rezepte einzulösen – seit Anfang 2024 ist das E-Rezept der Standard in der medizinischen Versorgung.

    1. Ein Smartphone: die App läuft auf Android 8 und iOS 15
    2. Die E-Rezept App
    3. Eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN  
    4. Ein E-Rezept
    5. Ggf. die eGK mit PIN von Angehörigen

     

  • Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer Krankenkasse.

  • Über die E-Rezept App der gematik. Man kann in der App den Rezeptcode scannen oder sich das Rezept digital in die App schicken lassen.

  • Ende 2023 wird das E-Rezept auch für Privatversicherte nutzbar. Wir informieren Sie hier, sobald der Anschluss finalisiert wurde.

  • Im App Store, bei Google Play und in der App Gallery.

  • Um E-Rezepte digital zu empfangen und einzulösen können Sie nur die E-Rezept App der gematik verwenden. Die gematik wurde vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt die App bereitzustellen, damit alle Versicherten eine App zur Verfügung steht, um E-Rezepte wettbewerbsneutral in allen Apotheken einlösen zu können. Es gibt Apps von anderen Marktteilnehmern in welchen Sie den Ausdruck des E-Rezepts abscannen und an eine Apotheke senden können. Diese Apps sind von der gematik nicht geprüft oder zugelassen.

  • Die App ist verfügbar auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch und Arabisch. Die Sprache der App ändert sich automatisch auf die Sprache, die in den Systemeinstellungen des Geräts eingetragen ist.

  • Alle Geräte mit NFC, die mindestens Android 8 und iOS 15 nutzen.

  • Nein. Leider ist die NFC-Funktion elementar für die Nutzung der E-Rezept App.

  • Nein. Folgerezepte im selben Quartal können von Ihrer Praxis auch ohne Ihr persönliches Erscheinen zur Verfügung gestellt werden. Über Ihre Gesundheitskarte oder die E-Rezept-App können Sie diese dann in der Apotheke einlösen. Das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte in der Praxis verfällt damit allerdings nicht.

  • Ja, über ihre Gesundheitskarte oder den Papierausdruck können Sie das E-Rezept in der Apotheke einlösen.

  • Nein. Allerdings können Sie Rezepte automatisch empfangen, sofern Sie in der App angemeldet sind.

  • Die App der gematik "Das E-Rezept" wird die GesundheitsID mit der Veröffentlichung ab der Updates für iOS und Android (iOS 1.18.0 und Android 1.19.0) voraussichtlich ab Ende Dezember 2023 unterstützen. Die GesundheitsID ist eine digitale Identität, die die gesetzlichen Krankenkassen ab 2024 ihren Versicherten anbieten und von diesen freiwillig genutzt werden kann.

  • 1. Mit ihrer Gesundheitskarte: Einfach Karte in der Apotheke ins Terminal stecken und Medikamente entgegennehmen.

    2. Mit der E-Rezept App: den digitalen Rezeptcode in der Apotheke vorzeigen oder das Rezept digital an die Apotheke senden und später abholen oder liefern lassen.

    3. Mit dem Papierausdruck: wie vom alten Muster-16-Formular gewohnt in der Apotheke vorzeigen.

  • Ja, Sie können Ihre Gesundheitskarte oder den Ausdruck von Ihrem E-Rezept an eine andere Person übergeben. Wenn eine andere Person häufiger Rezepte für Sie einlöst, kann diese Person auch in der E-Rezept App ein Profil für Sie anlegen und Sie dort mit Ihrer Gesundheitskarte und PIN anmelden. Dann empfängt die Person die E-Rezepte digital und kann sie direkt einlösen.

  • Ja, per Botendienst, sofern die Apotheke das anbietet, oder über eine Versandapotheke.

     

  • Es ist den Versandapotheken überlassen, wie sie auf eine E-Rezept-Einlösung per App antworten. Sie können mit einem Link auf einen Warenkorb antworten, wo Sie dann die Bestellung abschließen und weitere nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel kaufen können. Sie können aber auch über andere Kanäle mit ihnen Kontakt aufnehmen, um die Bestellung abzuschließen oder das Medikament mit einer beigefügten Rechnung an die Lieferadresse versenden.

  • Ja, diese Funktion ist in der E-Rezept App der gematik verfügbar.

     

  • Ja, jedes Medikament kann einzeln in unterschiedlichen Apotheke abgerufen werden. Denn pro Medikament wird ein eigenes E-Rezept ausgestellt.

  • Ja, Apotheken können über die App Rückmeldungen zu Anfragen geben.

     

  • Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte direkt die entsprechende Apotheke.

  • Ja, den Hinweis auf Ersatzpräparate finden Sie in den Rezeptdetails.

  • Nein, diese Informationen werden von der App nicht abgebildet.

  • Ja. Die Gültigkeit der Rezepte wird in der App angezeigt.

  • Nein, bitte befolgen Sie dahingehend wie gewohnt die Hinweise Ihres Arztes bzw. Ihres Apothekers.

  • Im Prinzip gibt es die Folgenden Status in der App:

    • Einlösbar - das E-Rezept kann eingelöst werden (28 Tage zulasten der gesetzlichen Krankenkasse und anschließend als Selbstzahler bis zu 3 Monate nach Ausstellungsdatum)
    • Warte auf Rückmeldung - das E-Rezept wurde an eine Apotheke gesendet, diese hat es aber noch nicht empfangen. Wenn die Apotheke nicht reagiert ist nach 10 Minuten das E-Rezept wieder einlösbar
    • In Einlösung - die Apotheke hat das E-Rezept empfangen. Die Apotheke hat nun die Möglichkeit über ihre Apothekensoftware eine Rückmeldung zu geben, wann das Medikament zur Abholung bereit liegt oder geliefert wird.
    • Eingelöst - die Apotheke hat nach der Abgabe des Medikaments bis zum Ende des darauffolgenden Tages Zeit das E-Rezept abzuschließen. Erst wenn sie das getan hat (meist läuft das automatisch ab), wechselt der Status und Sie sehen die Informationen zum abgegebenen Medikament.

    Um den aktuellen Status zu sehen, müssen Sie ggf. die Anmeldung in der App erneuern (Diese läuft alle 12 Stunden ab).

    1. Vergewissern Sie sich, dass Sie eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine dazugehörige PIN von Ihrer Krankenkasse bekommen haben. 
    2. Gehen Sie in der E-Rezept App zu Ihren Profileinstellungen und drücken Sie dort auf "Anmelden"
    3. Folgen Sie den Anweisungen in der App. 

    Wie Sie bei Android Ihre Gesundheitskarte per NFC mit der App verbinden, zeigen wir in unserem praktischen Videotutorial.

    Wie Sie bei iOS Ihre Gesundheitskarte per NFC mit der App verbinden, zeigen wir in unserem praktischen Videotutorial.

  • Gehen Sie in die Einstellungen der App. Unter Ihrem Profil tippen Sie auf den Button “Anmelden”. Unter dem Button "Los geht's" finden Sie einen Link, der Sie zur Anmeldung via Krankenversicherungsapp führt.

    Um E-Rezepte in der App zu empfangen, ist eine Anmeldung notwendig. Versicherte mit einer elektronischen Patientenakte können diese nun nutzen, um sich in der E-Rezept-App anzumelden. Bisher war dies nur mit einer NFC-fähigen Gesundheitskarte, einer PIN und einem NFC-fähigen Smartphone möglich. Um die App Ihrer Krankenkasse (elektronische Patientenakte) für die Anmeldung zu nutzen, müssen Sie dort das Identikationsverfahren erfolgreich durchlaufen. Dieses Verfahren unterscheidet sich je nach Krankenkasse
    – beispielsweise per Post-Ident-Verfahren oder durch persönliches Erscheinen in der Servicestelle der Krankenkasse.

    Download: Kurz erklärt: Die kartenlose Anmeldung mit der Krankenkassen-App in der E-Rezept-App (PDF 3MB)

    Die kartenlose Anmeldung mit der Krankenkassen-App in der E-Rezept-App
    1. Vergewissern Sie sich, dass Sie eine NFC-fähige Gesundheitskarte haben.
    2. Vergewissern Sie sich, dass Sie die korrekte Positionierung von Karte und Smartphone gewählt haben. Die korrekte Position für Ihr persönliches Gerät wird Ihnen von der App automatisch als Grafik auf dem Screen gezeigt. Das Vibrieren des Smartphones bedeutet nicht immer, dass Sie die optimale Position für eine sichere Verbindung gefunden haben.
    3. Legen Sie die Karte direkt an das Smartphone an und bewegen Sie die Karte dabei nicht hin und her.
    4. In seltenen Fällen stimmt die gezeigte Grafik nicht mit der korrekten Position überein. Probieren Sie also notfalls die Karte an andere Orte am Smartphone zu positionieren, ggf. auch auf der Vorder-/Rückseite.
    5. Falls Sie immer noch nicht verbunden sind, teilen Sie das Problem über die App mit uns. Wir können in dem Fehlercode erkennen, wo das Problem liegt. Das geht aktuell leider nur bei iOS Geräten.

     

  • Sie erkennen sie an der sechsstelligen Nummer oben rechts unter den Deutschlandfarben oder an einem Wellen-Symbol.

  • Ohne in der App angemeldet zu sein können Sie Rezepte scannen und bei der Apotheke zum Einlösen vorzeigen.

  • Die App prüft automatisch, ob Ihr Handy NFC hat und gibt Ihnen Bescheid, falls Ihr Gerät nicht unterstützt wird. 

     

  • Ja, sofern Sie auch eine neue PIN bekommen haben.

  • Sie sind vermutlich nicht mit Ihrer Krankenversicherungskarte angemeldet. Wegen des Datenschutzes zeigt die App dann nur die für die Apotheke relevanten Informationen.

  • Es ist unwiderruflich gelöscht. Sind Sie mit der Gesundheitskarte angemeldet, wird das Rezept auch vom Rezeptserver gelöscht.

  • Eine Sicherung ist notwendig, damit Unbefugte nicht an Ihre medizinischen Daten gelangen.

  • Nein. Das liegt am besonderen Schutzbedarf, den medizinische Daten haben.

  • Nur Sie, das ärztliche Fachpersonal und die entsprechende Apotheke können Ihre Daten einsehen. Wenn Sie das Rezept elektronisch mit einer dritten Person geteilt haben, kann auch diese das Rezept einsehen, sofern sie in der E-Rezept App angemeldet ist.

  • Nein, Sie haben Ihre App gesichert und die Rezepte sind zusätzlich nur nach der Authentifizierung mit einer Gesundheitskarte oder nach einer biometrischen Identitätsprüfung synchronisierbar.

  • Nein, es werden keinerlei Daten an Unbeteiligte weitergegeben.

  • Die E-Rezepte werden von der Arztpraxis verschlüsselt an einen zentralen Dienst übertragen, dort verschlüsselt gespeichert und verarbeitet und wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen. Damit sind die E-Rezepte vor unbefugtem Zugriff geschützt.

    1. Die Komponenten des E-Rezepts werden von unabhängigen Gutachter:innen geprüft, bevor sie verwendet werden dürfen.
    2. Die gematik überwacht die Einhaltung von Datenschutz und Sicherheit durch technische Systeme und durch Personen, die regelmäßig Audits beim Betreiber des E-Rezept-Fachdienstes durchführen. Die unabhängigen Gutachter:innen erstellen sowohl ein Produktgutachten für den E-Rezept-Fachdienst als auch ein Sicherheitsgutachten über den sicheren Betrieb des Anbieters des E-Rezept-Fachdienstes.
    3. Der Anbieter muss über ein weiteres Gutachten nachweisen, dass er in der Lage ist, sichere Software zu entwickeln. Diese Gutachten werden von der gematik geprüft.
    4. Für die E-Rezept App beauftragt die gematik (gemäß PDSG bzw. SGB V §360 Abs. 5) ein Sicherheitsgutachten, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der gematik geprüft wird. Dieses Gutachten beinhaltet auch die Schnittstellen der App zum E-Rezept-Fachdienst und zum Identity Provider.
    5. Alle Gutachten müssen regelmäßig erneuert werden.
    6. Um Angriffe auf den E-Rezept-Fachdienst rechtzeitig erkennen zu können, findet ein permanentes Security Monitoring statt. Dieses wird von der gematik zusammen mit dem Anbieter des E-Rezept-Fachdiensts durchgeführt. Wenn der Anbieter Sicherheitsvorfälle erkennt, muss er die gematik darüber informieren.
    7. Es finden regelmäßig Audits statt, in denen die gematik überprüft, ob der Anbieter des E-Rezept-Fachdienstes die Vorgaben einhält.
  • Die gematik hat für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung der E-Rezept-App eine sogenannte „Datenschutz-Folgenabschätzung“ („DSFA“) gemäß Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erstellt. Diese dient insbesondere der Prüfung und Dokumentation etwaiger datenschutzrechtlicher Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung der App und richtet sich insofern an die interessierte Öffentlichkeit.

    Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die E-Rezept-App stabil und hinreichend sicher genutzt werden kann und dass die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben gewährleistet  ist.

    Die DSFA wurde durch ein interdisziplinäres Team durchgeführt, bestehend aus Spezialisten der gematik aus den Bereichen Produkt, Sicherheit, Datenschutz und Recht sowie aus Rechtsanwälten der beauftragten Kanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte PartG mbB.

    Hier finden Sie:

  • Das ärztliche Fachpersonal versieht das E-Rezept mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Anhand der Signatur kann die Apotheke technisch zuverlässig feststellen, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob der Inhalt des E-Rezepts gegebenenfalls unbefugt verändert wurde. Im Unterschied zur handschriftlichen Unterschrift kann die qualifizierte elektronische Signatur praktisch nicht gefälscht werden.

  • Nein. Der Abruf der Rezepte mit der Gesundheitskarte funktioniert ohne PIN. Sie stecken dafür nur die Gesundheitskarte (eGK) in das entsprechende Kartenlesegerät in der Apotheke.

  • Die E-Rezepte werden beim Transport vom E-Rezept-Fachdienst zur E-Rezept App über eine Transport-Layer-Security-Verbindung verschlüsselt. Dann wird eine weitere Transportsicherung aufgebaut. Sie reicht bis in die vertrauenswürdige Ausführungsumgebung, auf die der Anbieter des E-Rezept-Fachdienstes selbst keinen Zugriff hat.

  • Da der Abruf der E-Rezepte mit der Gesundheitskarte nicht durch die PIN gesichert ist, müssen Sie die Karte schnellstmöglich sperren und eine neue Karte bei Ihrer Krankenkassen beantragen. 

  • Die E-Rezepte haben, unabhängig vom Einlöseweg, die gleiche Gültigkeit wie die Papierrezepte. Sie können Ihre Rezepte also bis zum Ende der Gültigkeit mit der Gesundheitskarte einlösen. Bei Medikamenten, die bislang auf dem sog. „rosa Zettel“ verordnet wurden, sind dies 28 Tage.

  • Der Status des E-Rezepts wird im Gesundheitsnetz (Telematikinfrastruktur) zentral gespeichert. Sobald eine Apotheke ein E-Rezept eingelöst hat, wird der Status geändert. Dieser Status lässt eine zweite Einlösung nicht zu.

  • Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur (Gesundheitsnetz) gespeichert. Die Server stehen in einem gesicherten Rechenzentrum. Für die Verarbeitung des E-Rezepts sind bestimmte „Schlüssel“ erforderlich. Diese werden durch ein technisches Modul (Hardware Security Module), das sensible Daten hardwarebasiert schützt, erzeugt. Der Betreiber des E-Rezept-Fachdienstes hat keinen Zugriff auf die erzeugten Schlüssel. Zusätzlich werden die Rezeptdetails lokal in der App auf Ihrem Smartphone gespeichert und stehen dort auch nach 100 Tagen noch zur Verfügung. Daher ist der Start der App auch mit einem Kennwort oder Biometrischen Merkmal abgesichert.

    (Stand: Dezember 2022)

  • Nur wenn Sie zustimmen, werden anonyme Daten erhoben. Hierzu gehören Session-Dauer, Screen-IDs, Verweildauer auf Session-IDs, Actions (wie Abbrechen-Buttons), Informationen über das Betriebssystem und Geräteinformationen.

  • Nein, da sie anonym sind.

  • Statistisch aussagekräftige Informationen, wie Abbruchquoten oder Abstürze, helfen dem Entwicklungsteam dabei, das Nutzungserlebnis (User Experience) zu verbessern.

  • Eingelöste E-Rezepte: 100 Tage nach Einlösung
    Uneingelöste E-Rezepte: 10 Tage nach Rezeptgültigkeitsablauf (92 Tage + 10 Tage)

  • Ja. Jeder und jede Versicherte hat den Anspruch auf Wunsch einen Ausdruck zu einem E-Rezept ausgestellt zu bekommen. Sie können gerne auf die entsprechende Regelung im Gesetz verweisen (§360 Abs. 9 SGB V). Gegebenenfalls können Sie sich auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Unterstützung holen und diese bitten mit dem Arzt zu sprechen.

  • Ja. Auch ein Medikament, das nach einem Arbeitsunfall gebraucht wird, lässt sich per E-Rezept verordnen. Die Arztpraxis vermerkt auf dem E-Rezept, dass es sich dabei um ein so genanntes BG-Rezept handelt (Kostenträgertyp: Berufsgenossenschaften). Das E-Rezept kann eine Patientin oder ein Patient wie gehabt in der Apotheke mit der Gesundheitskarte (eGK), per App oder Ausdruck einlösen.

  • Die (Zahn)ärztin/der (Zahn)arzt legt einen signierten Datensatz des verordneten Medikaments im E-Rezept-Fachdienst ab. Dieser Fachdienst ist ein zentraler Server in der Telematikinfrastruktur zur Ausführung der E-Rezept-Anwendung. Apotheken können von diesem Fachdienst E-Rezepte herunterladen und Patienten können darauf ihre E-Rezepte einsehen und per App einer Apotheke zuweisen.

    Der zentrale Fachdienst bietet also Schnittstellen zu allen Beteiligten in diesem Versorgungsprozess: Arztpraxen, Apotheken, Versicherten-Apps der Krankenkassen bzw. der App der gematik sowie für die Krankenkassen zur Prüfung zukünftiger genehmigungspflichtiger Verordnungen.

    Den Versicherten stehen drei Einlösewege zur Verfügung:

    1. Einlösen per elektronischer Gesundheitskarte
    2. Einlösen über eine App
    3. Einlösen mit einem Papierausdruck

    Am einfachsten lösen Patienten ihre E-Rezepte durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke ein. Die Apotheke wird so autorisiert, auf alle offenen und noch nicht einer anderen Apotheke übergebenen E-Rezepte zuzugreifen. Auf der Karte selbst ist das E-Rezept nicht gespeichert, sie dient nur als Schlüssel. In der Arztpraxis muss die Karte zwar weiterhin einmal im Quartal gesteckt werden, für das Ausstellen von (Folge-)E-Rezepten ist dies aber nicht jedes Mal neu erforderlich.

    Wird die E-Rezept-App der gematik genutzt, funktioniert dies so: Für jedes Medikament erzeugt die App einen „Token“, den die/der Versicherte der Apotheke elektronisch zur Verfügung stellt. Damit hat die Apotheke Zugriff auf das Rezept und kann der/dem Versicherten das Medikament aushändigen. Was die E-Rezept-App noch alles kann, erfahren Sie hier.

    Alternativ kann die Arztpraxis der/dem Versicherten einen Ausdruck mit einem 2D-Code aushändigen, der als Token für das verordnete Medikament fungiert und in der Apotheke vorgelegt werden kann.

    Ihre Daten sind geschützt und sicher

    In der E-Rezept-App wird der Zugriff auf die lokal gespeicherten Daten abgesichert, zum Beispiel durch ein Passwort oder ein biometrisches Merkmal. Für den Zugang zum E-Rezept-Fachdienst nutzt die/der Versicherte die elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle und PIN oder die GesundheitsID der Krankenkasse. So können die Versicherten das E-Rezept ohne zusätzliche Hardware an ihren Geräten nutzen.

    Die Sicherheit der E-Rezept App hat die gematik durch ein externes Sicherheitsgutachten nachweisen lassen, das durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft wurde.

    Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte signieren jedes E-Rezept elektronisch mit ihrem Heilberufsausweis. Durch diese Signatur kann nachvollzogen werden, wer das E-Rezept ausgestellt hat. Wie bei allen Anwendungen der Telematik-Infrastruktur gilt auch beim E-Rezept das Prinzip der „Ende-zu Ende-Sicherheit“. Die Verbindung vom Praxisverwaltungssystem in die Telematik-Infrastruktur wird über VPN-Zugänge kryptografisch gesichert.  Der Betreiber des E-Rezept-Fachdienstes und auch die gematik können zu keinem Zeitpunkt E-Rezepte im Klartext einsehen, denn die Transportwege, die Speicherung und Verarbeitung der E-Rezepte sind mehrfach gesichert und verschlüsselt. Detaillierte Informationen zum technischen Verfahren der Ende-zu-Ende-Sicherheit finden Sie hier.

     

  • Einige moderne Smartphones verfügen über einen Sicherheits-Chip, der es Ihnen ermöglicht, über mehrere Monate in der E-Rezept-App angemeldet zu bleiben. Nutzerinnen und Nutzer dieser Smartphones können die Funktion „Anmeldedaten speichern“ auswählen – die automatische Abmeldung nach 12 Stunden entfällt damit.

    Welche Smartphones über diesen Sicherheits-Chip verfügen, können Sie dieser Liste entnehmen.

     

  • Gesundheitsdaten sind sensible Informationen, die besonders geschützt werden müssen. Falls Ihr Smartphone in die Hände Unbefugter gerät, werden die Daten in Ihrer E-Rezept-App durch die automatische Abmeldung zusätzlich abgesichert. Einige Smartphones verfügen über einen Sicherheits-Chip, der es Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, über mehrere Monate angemeldet zu bleiben. Wenn Sie ein solches Smartphone nutzen, können Sie die Funktion „Anmeldedaten speichern“ auswählen.

    Welche Smartphones über diesen Sicherheits-Chip verfügen, können Sie dieser Liste entnehmen.

  • Die E-Rezept-App der gematik nutzt Google SafetyNet und das Google ML Kit. Hierbei handelt es sich um Bestandteile der Google Mobile Services. Google führt demnach zwar eine kontinuierliche Betriebsüberwachung durch – diese dient allerdings lediglich dazu, Produktabstürze zu erkennen sowie das Produkt zu verbessern und stellt keine Gefahr für den Datenschutz dar.

    In dem Kontext ist es wichtig zu verstehen, dass die E-Rezept-App aus zwei Bestandteilen besteht: Zum einen gibt es die plattformspezifische Oberfläche der App, die von den Nutzerinnen und Nutzern bedient wird. Die Plattform Android wird maßgeblich durch Google entwickelt, iOS durch Apple. Um eine plattformspezifische Oberfläche erstellen zu können, liefern beide Unternehmen Hilfsfunktionen – z.B. um die Kamera anzusteuern, die Sicherheit des Betriebssystems zu überprüfen oder Navigationskarten anzuzeigen. Die gematik nutzt diese plattformspezifischen Hilfsfunktionen. Dadurch erhalten Nutzerinnen und Nutzer eine App, die so aussieht, sich so verhält und einen solchen Funktionsumfang hat, wie sie ihn erwarten und von anderen plattformspezifischen Apps kennen.

    Zum anderen gibt es den zentralen Teil der E-Rezept-App, der mit dem E-Rezept-Server kommuniziert, der die persönlichen und gesundheitlichen Daten enthält. In diesem Teil werden keine Google-Dienste verwendet. Der E-Rezept Server ist eine durch die gematik spezifizierte und durch IBM erstellte Lösung und enthält ebenfalls keine Komponenten von Google. Wichtig: alle Teile des E-Rezept, Rezeptserver, Android- und iOS App, werden von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern regelmäßig überprüft. Die Gutachten werden auf der Webseite der gematik veröffentlicht.

    Rezeptdaten fließen ausschließlich auf den E-Rezept-Server. Demnach besteht keine Gefahr, dass Google auf die persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer zugreift. Die Google-Dienste werden benötigt, um die Funktionsfähigkeit der E-Rezept-App der gematik auf Android-Geräten zu gewährleisten:

    • Google SafetyNet kommt in der E-Rezept-App der gematik zum Einsatz, um zu überprüfen, dass die genutzte App nicht modifiziert wurde und somit Missbrauch zu verhindern. Dieser Google-Dienst dient somit der Sicherheit der Daten der Nutzerinnen und Nutzer.
    • Das Google ML Kit wird genutzt, um eine der wichtigsten Funktionen der E-Rezept-App zu ermöglichen: Rezeptcodes zu lesen. Diese enthalten jedoch keine persönlichen oder gesundheitsbezogenen Daten. Es handelt sich bei den Rezeptcodes lediglich um eine Referenz auf diese Daten, die verschlüsselt auf dem Rezeptserver liegen.