Die App zum E-Rezept:

Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik - sie heißt "Das E-Rezept".

 

Jetzt kostenfrei downloaden:

App für Android direkt vom github-Server

Die E-Rezept App unterstützt keine alternativen App-Stores oder Plattformen wie etwa F-Droid. Wer ein „freies“ Android-Betriebssystem verwendet und/oder Google Play Store nicht benutzen will, kann die Android E-Rezept-App aber betriebsbereit direkt vom github-Server der gematik herunterladen. Einfach im Browser den Link öffnen und den Download der APK-Datei auswählen. Dabei bitte mögliche Sicherheitshinweise auf dem Smartphone beachten.

Das kann die E-Rezept-App

Alles auf dem Smartphone

Mit der E-Rezept-App erhalten Sie Ihre Verschreibung bequem auf Ihr Smartphone. Sie können in der App auch wichtige Informationen oder die Einnahmeweise Ihrer Medikamente nachschauen.

Nicht mehr auf Folgerezepte warten

Sie brauchen ein Folgerezept? Im selben Abrechnungsquartal können Sie dieses bei Ihrer Praxis anfragen und es dann in Ihrer App abrufen – ohne die Arztpraxis zu besuchen.

Familienfunktion

Mit der Familienfunktion in der E-Rezept-App werden pflegende Angehörige entlastet. Denn die Funktion ermöglicht es, in der eigenen App Rezepte von Familienmitgliedern mitzuverwalten und einzulösen. Das können die Rezepte der Eltern genauso wie die von Geschwistern oder Kindern sein. Die Anzahl an Profilen ist nicht begrenzt.

Die richtige Apotheke finden

Die E-Rezept-App zeigt Ihnen die Apotheken in Ihrer Nähe an. Dazu können Sie auch zusätzliche Informationen, wie Öffnungszeiten oder ob die Apotheke einen Botendienst anbietet, einsehen.

Medikamente per Bestellung

Sie können aus der E-Rezept-App direkt Ihre Medikamente online bestellen – entweder zum Abholen in Ihrer Apotheke oder per Botendienst bequem nach Hause.

Diese Funktionen kommen noch

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    E-Rezept-Ausdrucke in die App übertragen (ab ca. Ende März)

    Sie haben ein ausgedrucktes E-Rezept bekommen? Dann können Sie es einfach in Ihre E-Rezept übertragen und die Vorteile der App nutzen – zum Beispiel indem Sie Ihre Medikamente über die App bei Ihrer Apotheke bestellen.

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    Offen für Privatversicherte (ab Sommer)

    Sie sind privat versichert? Bald können Sie Ihre Rezepte über die E-Rezept-App empfangen und einlösen. Auch die Abrechnung der Rezepte mit Ihrer privaten Krankenversicherung ist über die App möglich. Dafür brauchen Sie eine digitale Identität, die Sie ab Sommer 2023 erhalten können.

  3. 3

    Push-Mitteilungen (ab Sommer)

    Sie möchten informiert werden, wenn Sie ein neues Rezept erhalten? Oder wenn die Apotheke Ihnen eine Nachricht geschickt hat? Push-Mitteilungen halten stets Sie auf dem Laufenden.

  4. 4

    Ad-hoc bestellen für Freunde und Familie (im Laufe des Jahres 2023)

    Jemand aus Ihrem Freundes- oder Familienkreis hat ein ausgedrucktes E-Rezept, aber die E-Rezept-App noch nicht eingerichtet? Scannen Sie das Rezept und bestellen oder reservieren Sie als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter für diese Person.

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    Apotheken anfragen (im Laufe des Jahres 2023)

    Bei welchen Apotheken sind Ihre Medikamente vorrätig? Fragen Sie bei bis zu drei Apotheken mit der App nach – und vergewissern Sie sich, dass Sie Ihre Medikamente in der Apotheke auch direkt bekommen können.

Vorteile der E-Rezept-App

Rezepte per App auch für Angehörige empfangen und einlösen

Die Anmeldung in der E-Rezept-App

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, sich in der E-Rezept-App anzumelden.

  1. Anmeldung mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und PIN
  2. Anmeldung über die ePA-App Ihrer Krankenkasse

Anmeldung mit der elektronischen Gesundheitskarte:

Für die Anmeldung mit Ihrer eGK benötigen Sie:

  • Ein NFC-fähiges Smartphone (mit mindestens iOS 15 oder Android 7)
  • Eine NFC-fähige Gesundheitskarte und PIN

Haben Sie noch keine NFC-Fähige Gesundheitskarte und PIN? Dann beantragen Sie beides bei Ihrer Krankenkasse. In den folgenden Videos erklären wir Ihnen, wie die Anmeldung über die beiden Smartphone-Betriebssysteme Android und iOS funktioniert:

Kurz erklärt: Die kartenlose Anmeldung mit der
Krankenkassen-App in der E-Rezept-App

Um E-Rezepte in der App zu empfangen, ist eine Anmeldung notwendig. Versicherte mit einer elektronischen Patientenakte können diese nun nutzen, um sich in der E-Rezept-App anzumelden. Bisher war dies nur mit einer NFC-fähigen Gesundheitskarte, einer PIN und einem NFC-fähigen Smartphone möglich. Um die App Ihrer Krankenkasse (elektronische Patientenakte) für die Anmeldung zu nutzen, müssen Sie dort das Identikationsverfahren erfolgreich durchlaufen. Dieses Verfahren unterscheidet sich je nach Krankenkasse
– beispielsweise per Post-Ident-Verfahren oder durch persönliches Erscheinen in der Servicestelle der Krankenkasse.


Download: Kurz erklärt - Die kartenlose Anmeldung mit der Krankenkassen-App in der E-Rezept-App (PDF 3 MB)

Die E-Rezept-App als Desktop-Anwendung

Ihre persönlichen E-Rezepte, die nicht älter als 100 Tage sind, können Sie auch auf einem Computer einsehen: Installieren Sie sich hierfür die Desktop-Anwendung (Windows). Für die Anmeldung ist neben Ihrer elektronischen Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle und Ihrer persönlichen PIN ein Kartenlesegerät notwendig.

Datenschutz-Folgenabschätzung

 

Die gematik hat für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung der E-Rezept-App eine sogenannte „Datenschutz-Folgenabschätzung“ („DSFA“) gemäß Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erstellt. Diese dient insbesondere der Prüfung und Dokumentation etwaiger datenschutzrechtlicher Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung der App und richtet sich insofern an die interessierte Öffentlichkeit.

Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die E-Rezept-App stabil und hinreichend sicher genutzt werden kann und dass die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben gewährleistet  ist.

Die DSFA wurde durch ein interdisziplinäres Team durchgeführt, bestehend aus Spezialisten der gematik aus den Bereichen Produkt, Sicherheit, Datenschutz und Recht sowie aus Rechtsanwälten der beauftragten Kanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte PartG mbB.

Hier finden Sie: