Fragen & Antworten

FAQ

Habe ich ein Anrecht auf einen Ausdruck des E-Rezepts?

Ja. Jeder und jede Versicherte hat den Anspruch auf Wunsch einen Ausdruck zu einem E-Rezept ausgestellt zu bekommen. Sie können gerne auf die entsprechende Regelung im Gesetz verweisen (§360 Abs. 9 SGB V). Gegebenenfalls können Sie sich auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Unterstützung holen und diese bitten mit dem Arzt zu sprechen.