DiGA

Apps auf Rezept

Für viele Krankheitsbilder gibt es inzwischen Apps auf Rezept, sogenannte DiGA – digitale Gesundheitsanwendungen. Diese Apps können Sie auf Ihrem Smartphone, Tablet oder am PC nutzen. Sie sollen Sie bei der Behandlung ihrer Erkrankung unterstützen. Ähnlich wie Medikamente sind DiGA fester Bestandteil eines ärztlich begleiteten Behandlungsplans. Verordnungen für DiGA können von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Therapeutin in Papierform ausgestellt und bei der Krankenkasse eingereicht werden. Künftig soll dieser Prozess auch vollständig digital über das E-Rezept möglich sein. Damit das reibungslos gelingt, wird der elektronische Ablauf von der Verordnung bis zur Einlösung derzeit in einer Modellregion getestet.

Erhalten & Einlösen einer DiGA

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    Vergleichbar mit dem E-Rezept werden DiGA vom Verordnenden am PC erstellt, elektronisch signiert und an den E-Rezept-Fachdienst übermittelt.

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    Die Patientinnen und Patienten nutzen zur Einlösung der Verordnung die E-Rezept-App der gematik. Alternativ kann ein Ausdruck mit einem Rezeptcode ausgestellt werden, den sie bei der Krankenkasse einreichen.

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    Die Versicherung prüft die Verordnung und übermittelt über die E-Rezept-App einen Gutscheincode zur Inanspruchnahme der DiGA. Zusätzlich verschickt die Versicherung die Informationen per Brief.

Testlauf in Modellregion

Bevor das E-Rezept zur digitalen Verordnung und Einlösung von DiGA bundesweit eingeführt wird, erproben die künftigen Beteiligten den Prozess zunächst in der Modellregion Hamburg und Umland. Ausgewählte Arztpraxen, Patientinnen und Patienten sowie Krankenkassen testen dort gemeinsam die praktische Umsetzung. Ziel ist es, auf Basis der gesammelten Erfahrungen die Abläufe zu optimieren und eine reibungslose, flächendeckende Einführung vorzubereiten. Die Testphase ist im Mai 2025 gestartet und läuft über mehrere Monate.

FAQ

  • Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen können aktuell für gesetzlich Kranken- oder Unfallversicherte ausgestellt werden (Muster 16). Elektronische Verordnungen für DiGA können zunächst ab Mitte 2025 nur für gesetzlich Krankenversicherte ausgestellt werden. Die private Krankenversicherung entscheidet bislang individuell und auf Anfrage über die Kostenerstattung. Auch für weitere Kostenträger wie die Heilfürsorge gilt: bitte wenden Sie sich zwecks Kostenerstattung an Ihren Kostenträger.

  • Senden Sie in der E-Rezept-App die eVerordnung an Ihre Krankenkasse. Daraufhin erhalten Sie von der Krankenkasse den Freischaltcode den Sie in der DiGA eingeben können.

  • Ja, Sie können den Papierausdruck der Verordnung verwenden und diesen bei Ihrer Krankenkasse einreichen oder bei einigen Krankenkassen über deren Krankenkassen-App einsenden.

  • Sie können den Status über die E-Rezept-App oder die Krankenkassen-App verfolgen. Zusätzlich erhalten Sie eine Information der Krankenkasse per Post und ggf. im Versichertenportal / Servicecenter Ihrer Krankenkasse.

  • Der Prozess der Bereitstellung des Freischaltcodes wird von den Krankenkassen von der Technik unterstützt, um ihn so schnell wie möglich zu gestalten. Bei Problemen können Sie sich an den Support Ihrer Krankenkasse wenden.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen rund um Datensicherheit und die Verordnung von DiGA finden Sie hier:

DiGA verordnen und einlösen


Digitale Anwendungen im Test: Erfahren Sie mehr über die Modellregionen, laufende Projekte und erste Erfahrungen:

DiGA-Modellregionen