18.04.2024

Folgerezepte: Das geht auch ohne Praxisbesuch

Folgerezepte im selben Quartal können von der Praxis auch ohne persönliches Erscheinen zur Verfügung gestellt werden, sofern die Ärztin oder der Arzt nicht entscheidet, dass es dennoch nötig ist. Anderenfalls geben Versicherte beispielsweise per Anruf in der Praxis Bescheid, dass ein Folgerezept benötigt wird, und informieren sich dort, wann die unterzeichneten E-Rezepte bereit zum Einlösen sind. Über die Gesundheitskarte oder die E-Rezept-App können die Folgerezepte dann in der Apotheke eingelöst werden. Das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte in der Praxis verfällt damit allerdings nicht.