Gesetzlich Versicherte weisen sich mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis aus. Eine solche eGK haben Privatversicherte jedoch nicht. Damit sie digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) in Anspruch nehmen können, ist es aber nötig, dass einmalig die Krankenversichertennummer an die Arztpraxis oder Zahnarztpraxis übermittelt wird. Dies macht der „Online-Check-in“ für Privatversicherte möglich.
Dabei handelt es sich um ein sicheres Verfahren für das Smartphone. Darüber kann die Praxis die Krankenversichertennummer sowie weitere Stammdaten der bzw. des Krankenversicherten empfangen, nachdem sie bzw. er sich über die GesundheitsID eingeloggt hat. Privatversicherten wird die GesundheitsID sowie der Online-Check-in über eine App ihrer Krankenversicherung zur Verfügung stehen. Privatversicherte informieren sich am besten direkt bei ihrer Krankenversicherung, ob sie das Verfahren bereits anbietet.