02.01.2024

Endlich für alle da: Das E-Rezept

Seit 1. Januar 2024 gilt nur noch das elektronische Rezept in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der bisherige „rosa Zettel“ wird abgelöst. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Medikamente, und auch für Heil- und Hilfsmittel gilt das E-Rezept (noch) nicht. Hier gibt es weiterhin die bisherigen Verordnungen. Patientinnen und Patienten haben dank des E-Rezeptes nun viele Vorteile, die ihnen das Leben im Alltag etwas leichter machen – denn es spart Wege, Bürokratie, Zeit und Papier.

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