02.05.2024

Auch Privatversicherte können das E-Rezept nutzen

Um als Privatversicherte ein E-Rezept erhalten zu können können, ist es nötig, dass vorab einmalig die persönliche Krankenversichertennummer an die Arztpraxis oder Zahnarztpraxis übermittelt wird. Dies macht der „Online-Check-in“ möglich, ein sicheres Verfahren für das Smartphone in Verbindung mit der digitalen Versichertenidentität. Diese GesundheitsID erhalten Versicherte bei ihrer Krankenversicherung.

Die oder der Versicherte loggt sich in die App der Krankenversicherung mit der Online Check-in-Funktion ein. Privatversicherte erfahren bei ihrer Krankenversicherung, ob diese das Verfahren bereits anbietet.

Das E-Rezept Erhalten und Einlösen funktioniert dann mit der gematik-App „Das E-Rezept“.