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Rahmenbedingungen
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gematik: Nationale Agentur für Digitale Medizin
Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ist eines der größten IT-Projekte Europas und wird die Gesundheitsversorgung von über 70 Millionen Menschen optimieren. Das Ziel der gematik besteht darin, diesen Prozess durch eine zeitgemäße und interoperable Telematikinfrastruktur sowie nutzerrelevante digitale Anwendungen sicher zu stellen. Digitale Anwendungen, die von der gematik spezifiziert und zugelassen werden, werden entscheidend dazu beitragen, dass medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, schneller und lückenloser verfügbar sind. Dazu werden in den kommenden Jahren im besonderen Maße die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept beitragen.
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E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. Das E-Rezept ersetzt den heutigen „rosa Zettel“ für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Ihre Ärztin/Ihr Arzt erstellt das E-Rezept und es wird dann im Gesundheitsnetz (Telematikinfrastruktur) sicher und verschlüsselt gespeichert. Sie haben Zugriff auf das Rezept über die E-Rezept-App der gematik oder Sie können von Ihrer Arztpraxis einen Ausdruck erhalten. Mit der App oder dem Ausdruck können Sie dann das E-Rezept in der Apotheke einlösen.
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Der Rezeptcode berechtigt zur Einlösung eines E-Rezepts in der Apotheke. Sie können ihn der Apotheke elektronisch übermitteln oder vor Ort vorzeigen. Der Rezeptcode ähnelt einem QR-Code und enthält die Zugangsdaten zum E-Rezept. Diese Zugangsdaten dürfen nur dazu berechtigte Personen verwenden. Wenn Sie es wünschen, druckt Ihre Arztpraxis den Rezeptcode für Sie aus.
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Seit dem 1. Januar 2022 läuft die erweiterte Testphase für das E-Rezept. Nach erfolgreichem Abschluss soll es für apothekenpflichtige Medikamente von gesetzlich Versicherten die Regel sein.
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Seit dem 1. Juli 2021 gibt es die App bei Google Play (Android), in der App Gallery (Android auf Huawei-Geräten) und im App Store von Apple (iOS).
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Das E-Rezept kann grundsätzlich ohne irgendwelche Voraussetzungen eingelöst werden. Die einfachste Variante ist der Ausdruck des E-Rezepts, welcher in der Apotheke vorgezeigt werden kann. Für die Nutzung der App gibt es Mindestanforderungen (siehe unter FAQ "E-Rezept-App)
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Sie gehen mit Ihrem E-Rezept in die Apotheke und lösen es dort ein. Eine Variante ist, dort den Ausdruck des E-Rezepts vorzulegen. Wenn Sie die E-Rezept-App nutzen wollen, können Sie Ihr E-Rezept über Ihr Smartphone vorzeigen. Dafür gibt es Mindestanforderungen (siehe unter FAQ „E-Rezept-App“ ).
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Im ersten Schritt werden nur die Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt. Das E-Rezept wird dann stufenweise ausgebaut. Als Nächstes werden Rezepte für Betäubungsmittel, digitale Gesundheitsanwendungen und T-Rezepte digitalisiert.
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Die gematik tauscht sich gerade mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung über eine mögliche Umsetzung aus.
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Werden die Informationen zu meinen Medikamenten aus der E-Rezept-App in den E-Medikationsplan oder die E-Patientenakte übertragen?
Die Informationen aus der E-Rezept-App werden nicht automatisch in eine andere Anwendung übertragen. Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder Ihre Apothekerin/Ihr Apotheker kann die Informationen per Hand in den E-Medikationsplan übernehmen. Eine automatisierte Verknüpfung mit der E-Patientenakte ist aber geplant.
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Sie können sich Ihre Apotheke weiterhin selbst aussuchen.
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Kann ich ein E-Rezept erhalten, ohne in die Praxis zu gehen? Zum Beispiel bei einer Videosprechstunde oder wenn es um ein Folgerezept geht?
Nur wenn Sie im selben Quartal bereits bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt waren und dort die Gesundheitskarte vorgezeigt haben, müssen Sie nicht extra in die Praxis gehen. Das Folgerezept wird Ihnen dann direkt in der E-Rezept-App angezeigt. Bei Videosprechstunden können E-Rezepte ebenfalls ohne Besuch in einer Praxis ausgestellt werden, dort gilt ein Ersatzverfahren.
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Seit 1. Januar 2022 ist Ihre Ärztin/Ihr Arzt gesetzlich dazu verpflichtet, nur noch E-Rezepte für apothekenpflichtige Medikamente auszustellen. In einzelnen Fällen, wie zum Beispiel bei Heimbesuchen oder wenn die Technik ausfällt, können weiterhin „rosa Rezepte“ verwendet werden. Für Sie ändert sich durch das E-Rezept nicht viel. Sie können weiterhin einen Ausdruck erhalten und diesen in der Apotheke vorzeigen.
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Kann ich das E-Rezept nur über die E-Rezept-App auf dem Smartphone abrufen? Oder geht das auch am PC?
Nur per E-Rezept-App können Sie den vollständigen Funktionsumfang nutzen. Am PC wird es eine „Anwendung der Versicherten“ geben (gemäß SGB V §338). Diese ermöglicht es, E-Rezepte und Protokolle zum E-Rezept einzusehen und E-Rezepte zu löschen. Über die E-Rezept-App können Sie darüber hinaus E-Rezepte einer Apotheke zuweisen und mit dieser kommunizieren.
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Ja, der Gesetzgeber hat für die Verwaltung der E-Rezepte eine separate App definiert. Der gematik hat er die Aufgabe übertragen, die E-Rezept-App als unabhängige Stelle zu entwickeln und zu betreiben.
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Muss ich die App der gematik benutzen? Manche Krankenversicherungen haben zum Beispiel auch eine App mit E-Rezept-Funktion.
Ein E-Rezept kann ausschließlich über die E-Rezept-App der gematik einer Apotheke zugewiesen werden. Andere Apps sind dafür gesetzlich nicht zugelassen.
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Ihre Apotheke ist dazu verpflichtet, Ihnen ein Alternativpräparat auszuhändigen, wenn das auf Ihrem Rezept nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Weitere Erklärungen zu diesem Thema finden Sie hier .
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Das ist Sache der Apotheken und hat mit der Einführung des E-Rezepts nichts zu tun. Bitte fragen Sie Ihre Apotheke, ob die Lieferung per Botendienst an Ihre Adresse auch kostenlos möglich ist.
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Das lässt sich gerade schwer überblicken, weil sich bundesweit gerade viele Cluster bilden, in denen vorbereitet, aber auch verschrieben wird und ausgerollt ist die Funktion von den Herstellern natürlich an noch weit mehr Kunden. Die Betriebsdaten der gematik liefern leider keine Aussage darüber wie viele Arztpraxen bereits aktiv das E-Rezept nutzen. Wir wissen jedoch, dass seit Jahresbeginn bereits 10.000 E-Rezepte eingelöst wurden.
(Stand 25.04.2022)
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Das ist ein buntes Sammelsurium mit dem vollen Reaktionsspektrum einer Software-Einführung. Hersteller, die das E-Rezept mit Pilotpraxen im Rahmen der bundesweiten Testphase nutzen, melden, dass dies in den Arztpraxen gut funktioniert. Aber wir sehen auch, dass es noch sehr vom Support der Hersteller und der Ausweitung der Test abhängt. Es ist wichtig, dass alle Sektoren nun gemeinsam die Testphase intensiv nutzen und begleiten, wie heute in der Gesellschafterversammlung einstimmig beschlossen.
(Stand 26.01.2022)
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Im Rahmen der bundesweiten Testphase engagieren sich mehrere Systemhersteller derzeit, aber es braucht tatsächlich alle, die sich engagieren. Wichtig ist vor allem die zeitnahe bundesweite Ausstattung der Apotheken mit den erforderlichen Updates der Warenwirtschaftssysteme sowie die Schulung des Apothekenpersonals, um Ärzt:innen bzw. deren Patient:innen das Einlösen von E-Rezepten zu ermöglichen.
(Stand 26.01.2022)
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Wird das E-Rezept sofort verpflichtend, sobald die Testphase zeigt, dass alle qualitativen Kriterien erfüllt sind?
Über die sich an die Testphase anschließende Rolloutphase beraten die Gesellschafter der gematik rechtzeitig, bevor die Kriterien erfüllt sind. Aktuell gibt es neben den Qualitätskriterien noch kein konkretes Datum für eine Pflicht zur Verwendung des E-Rezeptes. Bis zum Erreichen der Qualitätskriterien sind alle beteiligten Organisationen der Leistungserbringer (KBV/KZBV/DKG/DAV) angehalten, zur Testteilnahme aufzufordern. Die Krankenkassen werden ihre Versicherten über das E-Rezept informieren.
Stand: 11.04.2022
Ablauf
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Grundsätzlich sind alle Apotheken dazu angehalten, die technischen Voraussetzungen für das Einlösen von E-Rezepten ab Anfang 2022 zu schaffen. Leider stehen bei einigen Apothensysteme Aktualisierungen noch aus. Fragen Sie gern in Ihrer Apotheke nach, ob Sie dort schon E-Rezepte einlösen können.
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Das E-Rezept gibt es auch als Papierausdruck, auf dem für jedes E-Rezept ein Code abgebildet ist. Sie erhalten den Ausdruck in der Arztpraxis und können mit ihm zur Apotheke gehen oder Sie senden den Ausdruck per Post an eine Versandapotheke.
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Wenn Sie die E-Rezept-App der gematik nutzen, haben Sie zwei Optionen:
- Direkt einlösen: Sie gehen einfach in eine Apotheke und zeigen mit der App den Rezeptcode vor und erhalten das Arzneimittel.
- Vorab online einlösen: Sie können das E-Rezept über die App auch online in einer Apotheke einlösen. Wählen Sie aus, ob Sie das Medikament abholen möchten oder einen Botendienst anfragen. Wenn die Apotheke einen Versand anbietet, können Sie die Bestellung auch über den Webshop abschließen und sich die Medikamente zusenden lassen.
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Ja. Sie können sich das E-Rezept in der Arztpraxis ausdrucken lassen und es wie bisher per Post an die Versandapotheke schicken. Oder Sie übermitteln das E-Rezept über die E-Rezept-App. Wählen Sie im Einlöseprozess die gewünschte Versandapotheke aus (zum Beispiel über die Suchfunktion). Anschließend können Sie die Medikamente im Webshop der Versandapotheke bestellen.
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Ja. Wenn Sie den Ausdruck eines Rezepts haben, können sie diesen in der Apotheke vorzeigen und einlösen. Sie können die Rezeptcodes auch in Ihrer E-Rezept-App einscannen und dann in der Apotheke vorzeigen.
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Ja. Wenn Sie das Rezept in der E-Rezept-App einer bestimmten Apotheke zuweisen, lösen Sie dieses dort ein. Die Apotheke bestellt oder reserviert das Medikament für Sie. Die Apotheke kann Ihnen über die App Bescheid geben, wenn Sie das Medikament abholen können.
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Jede einzelne Verordnungszeile ist ein E-Rezept und kann somit separat eingelöst werden. Hierfür erhalten Sie zu jedem einzelnen E-Rezept einen Rezeptcode (in der E-Rezept-App oder auf dem Ausdruck).
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Ja und hierfür haben Sie verschiedene Möglichkeiten: 1) Sie übergeben den Ausdruck. Die andere Person kann den Ausdruck in der Apotheke vorzeigen und erhält dann die Medikamente 2) Die andere Person meldet sich in der E-Rezept-App an und scannt die Rezeptcodes von ihrem Ausdruck. Es werden dann alle Rezeptinformationen in der App angezeigt und die Rezepte können entweder vor Ort oder digital eingelöst werden. 3) Wenn die andere Person ein enger Verwandter ist oder vertraglich dazu berechtigt ist Ihre Rezepte einzulösen, kann diese Person ein Profil für Sie in der App anlegen. Dazu ist es notwendig, dass sie eine nfc-fähige eGK inkl. PIN besitzen.
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Sie können die E-Rezept-App installieren und sich selbst wie auch der zu pflegenden Person die aktuelle nfc-fähige eGK inkl. PIN bei der Krankenversicherung bestellen. Damit ausgerüstet können Sie die Verwaltung der E-Rezepte für sich und zukünftig auch ihre Familienangehörigen in der App vornehmen.
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Bislang wurde kein E-Rezept von einer Krankenkasse retaxiert. Ein Fehler eines Zahnarztsystem-Softwareherstellers (https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/apotheke-testet-wawi-rueckt-e-rezept-nicht-raus/) wurde im Dialog mit diesem analysiert, behoben und ein Update bereits an dessen Kunden ausgerollt. Ein weiterer Fehler eines Herstellers bei dem das Erstellen des E-Rezeptes 40-50 sek. dauerte (Sie kennen das Interview von Ihrer Konkurrenz), wird von diesem Hersteller derzeit korrigiert. Nach Einschätzung der gematik und dieses Herstellers, dauert die Erstellung eines einzelnen E-Rezeptes nun nicht länger als beim Muster 16. Aufgrund solcher Erfahrungen sind alle Softwarehersteller eingeladen, sich mit Pilot(zahn)ärzt:innen an der bundesweiten Testphase anzumelden.
(Stand 26.01.2022)
E-Rezept-Ausdruck
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat festgelegt, wie der Ausdruck eines E-Rezepts aussehen wird.
Hier können Sie es sich anschauen. Vorgesehen ist, dass neben einem oder mehreren Rezeptcodes auch weitere Informationen enthalten sind, zum Beispiel: die/der verordnende/-r Ärztin/Arzt, die Pharmazentralnummer des verordneten Arzneimittels sowie die Packungsgröße. -
Die Rezeptcodes enthalten die Zugangsdaten zum Rezept. Darüber kann die Apotheke das E-Rezept einsehen und das Medikament ausgeben. Sie können die Codes auch mit der E-Rezept-App scannen und die Rezepte dann in der App verwalten und zum Beispiel einer Apotheke Ihrer Wahl zuweisen.
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Mein Ausdruck ist zerrissen/schmutzig/unlesbar. Bekomme ich einen neuen? Oder kann ich mir einen neuen ausdrucken?
Für einen neuen Ausdruck müssen Sie sich an Ihre Arztpraxis wenden. Alternativ können Sie das Rezept auch in der E-Rezept-App der gematik einsehen und dann einlösen.
E-Rezept-App
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Sie heißt: „Das E-Rezept“, erkennbar an unserem blauen Logo.
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Die App erhalten Sie im App Store von Apple (iOS), bei Google Play (Android) und in der App Gallery (Android auf Huawei-Geräten). Sie können sie kostenfrei herunterladen.
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Die E-Rezept-App läuft auf allen Smartphones ab Android 7 (Modelle ab dem Jahr 2015) und ab iOS 14 (iPhone 6S ab dem Jahr 2015). Um alle Funktionalitäten der App nutzen zu können, muss das Smartphone Near Field Communication (NFC) unterstützen. Die App prüft im Anmeldevorgang, ob Ihr Smartphone diese Technologie unterstützt.
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Die App ist zunächst auf Deutsch, Englisch und Türkisch verfügbar. Sprachversionen in Polnisch, Russisch und Arabisch werden folgen.
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Nein, noch nicht. Wir werden diese Funktion jedoch zeitnah umsetzen.
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Weshalb sehe ich nur so wenige Informationen zu meinen Rezepten, wenn ich mich noch nicht mit der Gesundheitskarte in der App angemeldet habe?
Diese App geht aus Gründen des Datenschutzes sparsam mit Ihren Gesundheitsdaten um. Damit nicht zu viele Informationen über Sie in die Hände Unbefugter fallen, falls Sie beispielsweise den Papierausdruck des E-Rezepts verlieren, werden lediglich die Informationen angezeigt, die für die Einlösung in einer Apotheke unbedingt notwendig sind.
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Wählen Sie in der App eine Apotheke, die „Botendienst“ als Serviceoption anbietet. Diese finden Sie, indem Sie den Namen der gewünschten Apotheke eingeben oder die Suchergebnisse nach „Botendienst“ filtern. Wenn Sie „per Botendienst liefern lassen“ antippen, wird die Liste aller einzulösender Rezepte sowie Ihre Meldeadresse als Lieferadresse angezeigt. Medikamente, die Sie gegebenenfalls nicht in dieser Apotheke einlösen möchten, können Sie abwählen. Es ist verpflichtend, eine Telefonnummer für Rückfragen zu hinterlegen. Wenn Sie den Button „Einlösen“ antippen, werden Ihre Rezepte an die Apotheke übertragen. Die Apotheke wird sich sicherlich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie über den Lieferzeitpunkt und andere Rahmenbedingungen zu informieren.
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Das hängt von Ihrer Apotheke ab. Ihre Apotheke hat auf jeden Fall die Möglichkeit, Ihnen über die E-Rezept-App Nachrichten zu schicken.
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Apotheken haben die Möglichkeit, Nachrichten an die Nutzerinnen und Nutzer der E-Rezept-App zu senden.
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Wählen Sie in der App eine Apotheke, die „Versand“ als Serviceoption anbietet. Diese finden Sie, indem Sie den Namen der gewünschten Versandapotheke eingeben oder die Suchergebnisse nach „Versand“ filtern. Wenn Sie „per Versand liefern lassen“ antippen, wird eine Liste aller E-Rezepte sowie Ihre Meldeadresse als Lieferadresse angezeigt. Medikamente, die Sie gegebenenfalls nicht in dieser Apotheke einlösen möchten, können Sie abwählen. Wenn Sie den Button „Einlösen“ antippen, werden Ihre Rezepte an die Apotheke übertragen. Im Anschluss daran erhalten Sie auf der Startseite der App einen Hinweis, dass diese Rezepte nun in Ihren Warenkorb auf der Website des Apotheken-Shops gelegt wurden. ACHTUNG: Je nachdem, wie schnell das System der Versandapotheke ist, kann es einige Minuten dauern, bis dieser Hinweis auf der Startseite angezeigt wird. Tippen Sie nun auf den Button „Warenkorb öffnen“, um Ihre Bestellung abzuschließen.
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Dafür bietet Ihnen die E-Rezept-App drei Möglichkeiten:
- Geben Sie in der Apothekensuche den Namen einer Apotheke ein (etwa Adeler Apotheke oder Internetapotheke XY).
- Suchen Sie über eine Adresse (etwa Friedrichstraße Berlin).
- Wenn Sie Ihre Geolocation freigeben, werden Ihnen Apotheken nach ihrer Entfernung sortiert angezeigt.
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, Apotheken nach Kriterien zu filtern, wie „derzeit geöffnet“ oder „bietet Botendienst an“.
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Können bei der Bestellung über den Online-Shop der Apotheke auch Produkte mitbestellt werden, für die kein Rezept erforderlich ist?
Ja. Die gematik macht keine Vorgaben für Angebote in Webshops von Apotheken.
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Merkt sich die E-Rezept-App, bei welcher Apotheke beim letzten Mal bestellt wurde? Oder sind immer alle Apotheken gleichwertig gelistet?
Wir planen, diese Funktion sehr bald in die App zu integrieren. Nutzerinnen und Nutzer des E-Rezepts sollen sowohl den Verlauf der zuletzt beauftragten Apotheken sehen als auch die Möglichkeit haben, Stammapotheken anzulegen.
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Ja, das ist möglich.
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Ja. Die E-Rezept-App ist für die Nutzung mit Vorlesefunktion und Screenreadern optimiert.
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Ja. Sie können Apotheken auch über die Eingabe des Namens oder der Adresse finden. Zudem lassen sich Suchergebnisse durch Filter weiter eingrenzen.
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Nein. Die Höhe der Zuzahlung ist von Krankenversicherung zu Krankenversicherung unterschiedlich und wird durch sogenannte Rabattverträge bestimmt. Diese werden nicht in der E-Rezept-App angezeigt.
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Alle E-Rezepte werden noch 100 Tage, nachdem sie in der Apotheke eingelöst wurden, im Fachdienst der Telematikinfrastruktur gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie die E-Rezepte gegebenenfalls auch mit einem anderen Gerät herunterladen. Wichtig ist, dass Sie sich mithilfe Ihrer NFC-fähigen Gesundheitskarte auf dem neuen Telefon authentifizieren.
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Wenn ich in der Apotheke ein anderes Medikament bekomme, als mir eigentlich verschrieben wurde. Kann ich dieses dann in der App sehen?
Ja. Wenn Sie in der Apotheke ein Alternativpräparat erhalten haben, wird dies im Rezeptdetail in der App angezeigt. Falls die Einnahmehinweise nicht aktualisiert worden sind, weist die App Sie darauf hin, dass sich diese eventuell geändert haben. Zudem werden die Änderungen auch in den Protokolldaten des Rezeptdetails angezeigt.
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Ja. Die App zeigt Ihnen an, wie lange Sie ein Rezept in einer Apotheke regulär – mit Bezuschussung durch Ihre Krankenversicherung – einlösen können. Nach Ablauf dieser Zeit informiert die App Sie darüber, wie lange Sie die Verordnung noch als Privatrezept einlösen können. Dann sind Sie Selbstzahler und bekommen keinen Zuschuss von Ihrer Krankenversicherung mehr.
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Nein. Derzeit können mit der App noch keine Push-Benachrichtigungen empfangen werden.
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Versicherte, die die App ohne eine Anmeldung mit der Gesundheitskarte nutzen, können Rezepte einzeln von ihrem Smartphone löschen. Wenn Sie sich mit der Gesundheitskarte angemeldet haben, haben Sie zudem Zugriff auf den Server (Fachdienst) in der Telematikinfrastruktur, auf dem die E-Rezepte gespeichert werden. Dann können Sie die E-Rezepte auch vom Rezeptserver löschen. HINWEIS: E-Rezepte werden automatisch 100 Tagen nach der Einlösung vom Rezeptserver gelöscht. Es ist jedoch geplant, dass Versicherte die Verordnungs- und Dispensierdaten aus den E-Rezepten mit ihrer E-Patientenakte synchronisieren und dort dauerhaft speichern können.
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Kann man ein E-Rezept von der einen Apotheke zurückholen, um es in einer anderen Apotheke einzulösen, wenn zum Beispiel das Medikament nicht vorhanden ist?
Nach Rücksprache mit der Apotheke ist dies möglich.
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Solange die Apotheke noch keine Schritte unternommen hat, um es einzulösen, kann sie ein Rezept aus Kulanz zurückgeben. Derzeit gibt es noch keine automatische Rückforderungsfunktion in der App. Bitte kontaktieren Sie daher die Apotheke, um das Rezept zurückzuerhalten.
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Derzeit gibt es noch keine automatische Rückforderungsfunktion in der E-Rezept-App. Wir müssen Sie daher bitten, die Apotheke zu kontaktieren, damit das Rezept gegebenenfalls an Sie zurückgegeben werden kann.
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Derzeit leider noch nicht.
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Empfehlungen Ihrer Ärztin/Ihres Arztes (Grünes Rezept) werden zukünftig ebenfalls über die App verwaltet werden. Bietet Ihre Apotheke nach der Zuweisung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels einen Link auf einen Webshop an, können Sie Ihrer Bestellung auch sonstige rezeptfreie Arzneimittel hinzufügen.
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Nein. Für einen Wechselwirkungscheck wird ein Überblick über Ihre gesamte Medikation benötigt. Die App verwaltet jedoch nur aktuelle E-Rezepte. Für eine kompetente Auskunft wenden Sie sich bitte an die Apotheke Ihres Vertrauens.
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Ich möchte eine Gebührenbefreiung beantragen. Werden die dafür notwendigen Quittungen in der E-Rezept-App „gesammelt“?
Nein. Diese Funktion ist derzeit nicht geplant.
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Ihre Daten werden ausschließlich auf Ihrem Gerät gespeichert. Wir legen keine Sicherheitskopien in iCloud, Google Cloud oder einem vergleichbaren Service an. Wenn Sie Ihr Telefon verlieren, sind auch alle Informationen über eingelöste Rezepte, die älter als 100 Tage sind, weg. Aktuell gültige E-Rezepte können Sie gegebenenfalls auch mit einem anderen Gerät herunterladen. Wichtig ist, dass Sie sich mithilfe Ihrer NFC-fähigen Gesundheitskarte auf dem neuen Telefon authentifizieren.
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Sofern Sie sich mit Ihrer NFC-fähigen Gesundheitskarte authentifiziert haben, enthält die E-Rezept-App persönliche medizinische Informationen. Die gematik empfiehlt daher, diese vor dem Zugriff Unberechtigter abzusichern. So können Sie etwa den Start der App durch eine biometrische Zugangssperre sichern.
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Können Apotheken ihren ausgegliederten Diabeteshandel an die Telematikinfrastruktur anschließen, um Teststreifen-Rezepte zu empfangen?
Nein. Da Teststreifen aktuell nicht als E-Rezept verordnet werden können, muss der Diabeteshandel nicht an die TI angeschlossen werden.
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Warum bricht die Verbindung zwischen meinem IOS-Gerät und meiner elektronischen Gesundheitskarte manchmal mitten im Anmeldeprozess ab?
Das liegt an der schwachen Sendeleistung der elektronischen Gesundheitskarte. Selbst wenn Ihr Gerät vibriert und somit die Karte erkennt, kann diese dennoch nicht nah genug am Handy sein, um Kartendaten auszulesen. Wir bieten ein Hilfevideo für iOS-Geräte an: www.youtube.com/watch
- Falls Sie eine Gerätehülle um Ihr Handy haben, entfernen Sie diese.
- Halten Sie die Karte am besten direkt an den Geräterücken und bewegen sie sie nur sehr langsam am Gerät entlang.
- Oft hilft es, die Karte auf eine ebene Unterlage wie einen Tisch zu legen und das Telefon direkt darauf zu platzieren.
- Umgekehrt können Sie die Karte auch einfach direkt auf das Handydisplay legen, auf Höhe der Selfiekamera. Bei vielen Gerätemodellen liegt der NFC-Sensor direkt daneben.
Weitere Informationen dazu, wo der NFC-Sensor in Ihrem Gerät verbaut ist, liefert diese Website zum Personalausweis.
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Warum bricht die Verbindung zwischen meinem Android-Gerät und meiner elektronischen Gesundheitskarte manchmal mitten im Anmeldeprozess ab?
Das liegt an der schwachen Sendeleistung der elektronischen Gesundheitskarte. Selbst wenn Ihr Gerät vibriert und somit die Karte erkennt, kann diese dennoch nicht nah genug am Handy sein, um Kartendaten auszulesen. Wir bieten ein Hilfe-Video für Android-Geräte an: youtu.be/qRLf9Zq2j6k
Folgende Tipps helfen Ihnen, die Verbindung zwischen Telefon und Karte zu stärken und zu stabilisieren:- Falls Sie eine Gerätehülle um Ihr Handy haben, entfernen Sie diese.
- Halten Sie die Karte am besten direkt an den Geräterücken und bewegen sie sie nur sehr langsam am Gerät entlang.
- Oft hilft es, die Karte auf eine ebene Unterlage wie einen Tisch zu legen und das Telefon direkt darauf zu platzieren.
- Umgekehrt können Sie die Karte auch einfach direkt auf das Handydisplay legen, auf Höhe der Selfiekamera. Bei vielen Gerätemodellen liegt der NFC-Sensor direkt daneben.
Weitere Informationen dazu, wo der NFC-Sensor in Ihrem Gerät verbaut ist, finden Sie hier für Samsung-Geräte, hier für Google Pixel sowie für viele unterschiedliche Gerätemodelle hier.
Anmeldung in der E-Rezept-App
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Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre Gesundheitskarte, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, und die dazugehörige PIN. Die Gesundheitskarte muss eine kontaktlose Schnittstelle (NFC) unterstützen. Ob Ihre Karte diese Technologie unterstützt, erkennen Sie an einer sechsstelligen Nummer oben rechts auf der Karte. Sollten Sie eine neue Karte oder die PIN benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Nach der ersten Authentifizierung in der App können Sie einwilligen, dass künftig biometrische Merkmale (Fingerabdruck, Gesichtsscan) zur Anmeldung verwendet werden. Dann benötigen Sie keine Gesundheitskarte mehr, um sich in der E-Rezept-App anzumelden.
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Ohne Anmeldung mit einer NFC-fähigen Gesundheitskarte können Sie mit der App Rezeptcodes scannen und in der Apotheke vorzeigen. Es ist jedoch nicht möglich, die Inhalte eines E-Rezepts einzusehen oder über die App mit einer Apotheke zu kommunizieren. Die gematik prüft derzeit, ob sie die App dahingehend erweitert, dass der Rezeptcode auch elektronisch übertragen werden kann.
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NFC steht für Near Field Communication und ist eine Schnittstelle, die neuere Handys anbieten, um kontaktlos Informationen zu übertragen. Probieren Sie, sich in der E-Rezept-App anzumelden. Die App überprüft dann, ob Ihr Handy diese Funktion unterstützt.
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Die E-Rezept-App der gematik kann auch ohne NFC genutzt werden. Folgende Grundfunktionalitäten der App stehen auch dann zur Verfügung: Rezeptcode abfotografieren, einscannen und speichern (für sich selbst oder eine andere Person, zum Beispiel das Kind oder die Mutter) und E-Rezept in einer Apotheke einlösen.
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Auf der Vorderseite der Gesundheitskarte sehen Sie die Deutschlandfarben an der rechten oberen Ecke. Wenn darunter eine sechsstellige Nummer steht, die sogenannte CAN, haben Sie die neuste Generation. Auf vielen Gesundheitskarten weist auch ein Empfangssymbol darauf hin, dass Sie die neuste Generation der Gesundheitskarte besitzen.
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Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihre Krankenkasse. Diese neuen Karten werden bereits von den Krankenkassen ausgegeben. Wenn sie noch keine NFC-fähige Gesundheitskarte erhalten haben, können Sie eine solche kostenfrei bei der Krankenkasse anfragen.
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Die E-Rezept-App der gematik kann auch genutzt werden, wenn keine Gesundheitskarte mit NFC vorliegt. Folgende Grundfunktionalitäten der App stehen auch dann zur Verfügung: Rezeptcode einscannen und speichern (für sich selbst oder eine andere Person, zum Beispiel das Kind oder die Mutter) und E-Rezept in einer Apotheke einlösen.
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Um die PIN zu Ihrer Gesundheitskarte zu erhalten, müssen Sie ein sicheres Identifikationsverfahren durchlaufen. Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihre Krankenkasse.
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Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung, falls Ihre PIN gesperrt ist. Wir planen, in der App eine automatische Entsperrfunktion mit Ihrem Personal Unblocking Key (PUK) einzurichten.
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Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben:
- Ihre Karte ist nicht für eine NFC-Anmeldung geeignet.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Gesundheitskarte folgende Merkmale aufweist: Unterhalb der Streifen in Schwarz-Rot-Gold in der rechten oberen Ecke befindet sich eine sechsstellige Nummer. Hierbei handelt es sich um die Kartenzugangsnummer (Card Access Number, CAN). Verfügt Ihre Karte über keine CAN, handelt es sich um keine NFC-kompatible Gesundheitskarte. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Krankenversicherung, um eine neue Karte zu beantragen. - Ihr Gerät verfügt über keine NFC.
Near Field Communication (Nahfeldkommunikation, NFC) ist eine weitverbreitete Technologie, über die die App die Kommunikation mit Ihrer Gesundheitskarte aufnimmt. Sollte Ihr Gerät über kein NFC-Modul verfügen (wenn Sie beispielsweise die E-Rezept-App auf einem iPad nutzen), können Sie sich in der App nicht mit Ihrer Gesundheitskarte anmelden. In diesem Falle können Sie Rezepte per Scan-Funktion in die App importieren. - Das NFC Ihres Geräts ist deaktiviert.
Navigieren Sie in die Geräteeinstellungen und aktivieren Sie dort NFC. NFC muss lediglich für die Anmeldung aktiviert sein. Nach der Anmeldung können Sie es wieder deaktivieren. - Das NFC Ihres Geräts scheint zu schwach zu sein.
Bitte prüfen Sie, ob Sie die Verbindung zwischen Gerät und Gesundheitskarte verbessern können, gegebenenfalls indem Sie die Gerätehülle abnehmen. - Die Verbindung zwischen Gerät und Karte bricht mitten im Anmeldeprozess ab.
Unser Tipp: Legen Sie die Gesundheitskarte auf eine glatte, ebene Fläche, etwa auf einen Tisch. Legen Sie anschließend Ihr Gerät mit dem Geräterücken auf die Gesundheitskarte und ziehen Sie es langsam von oben nach unten über die Karte. Wird eine Verbindung hergestellt, lassen Sie das Gerät ruhig liegen, bis die Authentifizierung abgeschlossen ist.
- Ihre Karte ist nicht für eine NFC-Anmeldung geeignet.
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Ich habe Probleme, mich mit meiner Gesundheitskarte in der App anzumelden. Woran liegt das? (Android)
Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben:
- Ihre Karte ist nicht für eine NFC-Anmeldung geeignet.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Gesundheitskarte folgende Merkmale aufweist: Unterhalb der Streifen in Schwarz-Rot-Gold in der rechten oberen Ecke befindet sich eine sechsstellige Nummer. Hierbei handelt es sich um die Kartenzugangsnummer (Card Access Number, CAN). Verfügt Ihre Karte über keine CAN, handelt es sich um keine NFC-kompatible Gesundheitskarte. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Krankenversicherung, um eine neue Karte zu beantragen. - Ihr Gerät verfügt über keine NFC.
Near Field Communication (Nahfeldkommunikation, NFC) ist eine weitverbreitete Technologie, über die die App die Kommunikation mit Ihrer Gesundheitskarte aufnimmt. Sollte Ihr Gerät über kein NFC-Modul verfügen, können Sie sich in der App nicht mit Ihrer Gesundheitskarte anmelden. In diesem Falle können Sie Rezepte per Scan-Funktion in die App importieren. - Das NFC Ihres Geräts ist deaktiviert.
Navigieren Sie in die Geräteeinstellungen und aktivieren Sie dort NFC. NFC muss lediglich für die Anmeldung aktiviert sein. Nach der Anmeldung können Sie es wieder deaktivieren. - Das NFC Ihres Geräts scheint zu schwach zu sein.
Bitte prüfen Sie, ob Sie die Verbindung zwischen Gerät und Karte verbessern können, gegebenenfalls indem Sie die Gerätehülle abnehmen. - Die Verbindung zwischen Gerät und Karte bricht mitten im Anmeldeprozess ab.
Unser Tipp: Legen Sie die Gesundheitskarte auf eine glatte, ebene Fläche, etwa auf einen Tisch. Legen Sie anschließend Ihr Gerät mit dem Geräterücken auf die Gesundheitskarte und ziehen Sie es langsam von oben nach unten über die Karte. Wird eine Verbindung hergestellt, lassen Sie das Gerät ruhig liegen, bis die Authentifizierung abgeschlossen ist.
- Ihre Karte ist nicht für eine NFC-Anmeldung geeignet.
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Diese Funktionalität ist geplant und wird zeitnah umgesetzt. Aktuell können Sie nur eine Gesundheitskarte in der App anmelden.
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Muss ich mich jedes Mal mit meiner Gesundheitskarte in der App anmelden, um auf das E-Rezept zugreifen zu können?
Neben Ihrer Gesundheitskarte können Sie für die Anmeldung in der App auch biometrische Merkmale (Fingerabdruck, Gesichtsscan) nutzen. Hierzu verwendet die E-Rezept-App automatisch die biometrischen Sensoren Ihres Geräts.
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Weil es komfortabler ist. Aus Sicherheitsgründen wird Ihre Anmeldung bei der E-Rezept-App über drei Faktoren abgesichert: Ihre Kartenzugangsnummer (CAN), eine geheime PIN und Ihre Gesundheitskarte. Um diesen Vorgang nicht bei jeder erneuten Anmeldung wiederholen zu müssen, können diese Informationen biometrisch gesichert auf Ihrem Gerät abgelegt werden.
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Ich habe die Gesundheitskarte, mit der ich mich in der App authentifiziert habe, nicht mehr. Kann ich weiterhin auf meine Daten zugreifen?
Ja. Wenn Sie zwischenzeitlich eine neue Gesundheitskarte erhalten haben, können Sie weiterhin auf die Daten zugreifen. Bitte beachten Sie, dass Sie neben der neuen Gesundheitskarte auch eine neue PIN von Ihrer Krankenkasse benötigen. Sofern Sie noch keine neue Gesundheitskarte erhalten haben, beantragen Sie bitte umgehend eine neue bei Ihrer Krankenkasse. Sie dient als Nachweis für Ihren Versichertenstatus und ist Voraussetzung dafür, dass Ihre Ärztin/Ihr Arzt Ihnen ein Rezept ausstellen kann.
E-Rezept-Desktop-Anwendung
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Ja, es gibt zum E-Rezept eine Anwendung für den Computer. Wenn Sie sich in dieser Anwendung mit Ihrer Gesundheitskarte anmelden, sehen Sie alle Rezepte aus den letzten 100 Tagen. Die Einlösung eines Rezepts über den PC ist allerdings nicht möglich, sondern nur über die Smartphone App.
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Sie können die Anwendung hier herunterladen.
Voraussetzungen hierfür ist mindestens Windows 7.
Download-Links für den MAC und für Linux folgen in Kürze
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Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre Gesundheitskarte, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, und die dazugehörige PIN. Sollten Sie bisher noch keine PIN erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Um die Karte über ihren Computer auslesen zu können benötigen Sie zudem ein handelsübliches Kartenlesegerät .
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In der Anwendung auf dem Computer ist es nicht möglich ein Rezept in einer Apotheke einzulösen. Diese Funktion bietet nur die Smartphone App. Diese Anwendung dient lediglich dazu, dass sie die Details und Protokolleinträge zu Ihren Rezepten einsehen und nachvollziehen können.
Sicherheit & Datenschutz
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Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur (Gesundheitsnetz) gespeichert, die in einem gesicherten Rechenzentrum stehen. Für die Verarbeitung des E-Rezepts sind bestimmte „Schlüssel“ erforderlich. Diese werden durch ein technisches Modul (Hardware Security Module), das sensible Daten hardwarebasiert schützt, erzeugt. Dadurch hat der Betreiber des E-Rezept-Fachdienstes keinen Zugriff auf die erzeugten Schlüssel. Das heißt: Nur Sie, die/der verordnende/-r Ärztin/Arzt und die Apotheke, der Sie per E-Rezept-App oder Ausdruck den Zugriff erlaubt haben, können Ihre Daten einsehen.
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E-Rezepte werden 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht (gemäß SGB V §360 Abs. 6). Versicherte können ihr E-Rezept selbst löschen – auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. E-Rezepte, die nicht eingelöst wurden, werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht.
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Die E-Rezepte werden beim Transport vom E-Rezept-Fachdienst zur E-Rezept-App über eine Transport-Layer-Security-Verbindung verschlüsselt. Damit selbst der Anbieter des E-Rezept-Fachdienstes keinen Einblick in die übertragenden E-Rezepte erhält, wird eine weitere Transportsicherung aufgebaut. Sie reicht bis in die vertrauenswürdige Ausführungsumgebung, auf die der Anbieter des E-Rezept-Fachdienstes selbst keinen Zugriff hat.
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Die E-Rezepte werden von der Arztpraxis verschlüsselt an einen zentralen Dienst übertragen, dort verschlüsselt gespeichert und verarbeitet und wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen. Damit sind die E-Rezepte vor unbefugtem Zugriff geschützt. Zudem können nur Personen ein E-Rezept abrufen, die im Besitz des Rezeptcodes (E-Rezept-Token) sind. Das können die/der Versicherte selbst, ein Vertreter oder die Apotheke sein. Die/der verordnende Ärztin/Arzt kann ein E-Rezept in begründeten Fällen wieder löschen.
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Wie wird sichergestellt, dass die Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, die die gematik vorgibt, auch wirklich umgesetzt werden?
Dies wird durch zwei Maßnahmen sichergestellt: Zum einen werden die Komponenten des E-Rezepts von unabhängigen Gutachtern geprüft, bevor sie verwendet werden dürfen. Zum anderen überwacht die gematik die Einhaltung von Datenschutz und Sicherheit durch technische Systeme und durch Personen, die regelmäßig Audits beim Betreiber des E-Rezept-Fachdienstes durchführen. Die unabhängigen Gutachterinnen und Gutachter erstellen sowohl ein Produktgutachten für den E-Rezept-Fachdienst als auch ein Sicherheitsgutachten über den sicheren Betrieb des Anbieters des E-Rezept-Fachdienstes. Zudem muss der Anbieter über ein weiteres Gutachten nachweisen, dass er in der Lage ist, sichere Software zu entwickeln. Diese Gutachten werden von der gematik geprüft. Für die E-Rezept-App beauftragt die gematik (gemäß PDSG bzw. SGB V §360 Abs. 5) ein Sicherheitsgutachten, das dann vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der gematik geprüft wird. Dieses Gutachten beinhaltet auch die Schnittstellen der App zum E-Rezept-Fachdienst und zum Identity Provider. Alle Gutachten müssen regelmäßig erneuert werden. Um Angriffe auf den E-Rezept-Fachdienst rechtzeitig erkennen zu können, findet ein permanentes Security Monitoring statt. Dieses wird von der gematik zusammen mit dem Anbieter des E-Rezept-Fachdiensts durchgeführt. Wenn der Anbieter Sicherheitsvorfälle erkennt, muss er die gematik darüber informieren. Neben dieser ständigen technischen Überwachung finden regelmäßig Audits statt, in denen die gematik überprüft, ob der Anbieter des E-Rezept-Fachdienstes die Vorgaben einhält.
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Der Status des E-Rezepts wird im Gesundheitsnetz (Telematikinfrastruktur) zentral gespeichert. Daher kann es nicht mehrfach eingelöst werden. Sobald eine Apotheke ein E-Rezept eingelöst hat, wird der Status geändert und das lässt eine zweite Einlösung nicht zu.
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Die Ärztin/der Arzt versieht das E-Rezept mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Diese entspricht der Unterschrift auf den heutigen Papierrezepten. Im Unterschied zur handschriftlichen Unterschrift kann die qualifizierte elektronische Signatur praktisch nicht gefälscht werden. Anhand der qualifizierten elektronischen Signatur kann die Apotheke technisch zuverlässig feststellen, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob der Inhalt des E-Rezepts gegebenenfalls unbefugt verändert wurde.
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Nein. Nur die/der verordnende/-r Ärztin/Arzt selbst und die Apotheke Ihrer Wahl können das E-Rezept einsehen. Wenn Sie das Rezept elektronisch mit einer dritten Person geteilt haben, kann auch diese das Rezept einsehen, sofern sie in der E-Rezept-App angemeldet ist.
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Daten über Ihr Nutzungsverhalten werden ausschließlich anonym erhoben und nur, wenn Sie dem zustimmen. Hierzu gehören: Session-Dauer, Screen-IDs, Verweildauer auf Session-IDs, Actions (wie Abbrechen-Buttons), Informationen über das Betriebssystem und Geräteinformationen.
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Statistisch aussagekräftige Informationen helfen dem Entwicklungsteam dabei, Schwachstellen im Nutzungserlebnis (User Experience) zu erkennen. Werden Interaktionen mit der App erfolgreich zu Ende geführt oder gibt es hohe Abbruchquoten? Werden Funktionen genutzt oder ignoriert? Läuft die App stabil oder kommt es vermehrt zu Abstürzen? Diese Informationen unterstützen die Produktentwicklung dabei, Ziele festzulegen und zu überprüfen und die App im Sinne der Versicherten zu verbessern.
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Personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung der EU werden weder erhoben noch gespeichert.
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Die anonymen Rohdaten bleiben bei der gematik.
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Alle Daten werden anonym erhoben. Die gematik kann daher keine personenbezogenen Zusammenstellungen von Interaktionen erstellen.
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Um Missbrauch zu vermeiden, können Rezepte nur nach der Authentifizierung mit einer Gesundheitskarte oder nach einer biometrischen Identitätsprüfung synchronisiert werden. Zudem empfehlen wir, auch den Start der App durch eine biometrische Zugangssperre zu sichern.
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Ich habe kein Handy, möchte aber sehen, wer alles auf meine E-Rezepte zugegriffen hat. Wie kann ich das machen?
Seit dem 1. Januar 2022 ist die Desktop-Anwendung verfügbar, die es ermöglicht, die Protokolldaten auch über einen Computer einzusehen.